|
|
Geschichtliches und Infos Die Implantologie (von lat. in „im, hinein“ und planta „Steckling, Setzling“ und -logie) ist ein Teilbereich der Zahnheilkunde, die das Einsetzen von Zahnimplantaten zum Gegenstand hat. Zahnärzte, Oralchirurgen und Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie können implantologisch tätig werden. Die Berufsbezeichnung Implantologe ist nicht geschützt und wird nicht öffentlich-rechtlich erteilt. Vereinfachend kann man Zahnimplantate als künstliche Zahnwurzeln bezeichnen, die anstelle fehlender Zähne in den Kieferknochen „eingepflanzt“ werden. Zu Beginn der zahnärztlichen Implantologie in Deutschland (ca. 1969) wurden zunächst von einigen wenigen hauptsächlich in freier Praxis niedergelassenen Zahnärzten Zahnimplantate gegen den jahrelang erklärten Widerstand vieler Universitätskliniken und Kieferchirurgen eingesetzt. Die Nachfrage nach Zahnimplantaten der Patienten war andererseits von Anfang an sehr groß. Dennoch erfolgte in Deutschland erst 1982 die wissenschaftliche Anerkennung der zahnärztlichen Implantologie. Im Jahre 1988 wurden endlich die mit der Implantologie verbundenen zahnärztlichen Leistungen in die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit einem bescheidenen Positionskatalog von 10 Gebührennummern (GOZ-Nr. 900-909) aufgenommen, dort einzeln beschrieben und mit einem Honorar bewertet. Dieser Leistungskatalog ist bis heute (2008) weder inhaltlich noch honorarmäßig verändert worden. (Quelle: Wikipedia) Zahnmdizinische Praxis in Görlitz (Schwerpunkt: Implantologie)